
Prüfingenieur für Brandschutz MEng, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Grötsch


Prüfung von Brandschutzkonzepten
Der Brandschutznachweis als bautechnischer Nachweis gemäß Bauvorlageverordnung muss bei Sonderbauten, Garagen über 100 m² Nutzfläche und bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 bauaufsichtlich geprüft sein.
Die Bauausführung wird vom Prüfingenieur auf die Übereinstimmung mit dem geprüften Brandschutznachweisen überwacht. Grundlage der Bauüberwachung sind die Prüfverordnungen der Bundesländer.
Als Prüfingenieur für Brandschutz führe ich diese Prüfaufgaben durch.
Akademischer und beruflicher Hintergrund
Dipl. Ing. (FH) Bauwesen, konstruktiver Ingenieurbau
2000
Sachkundiger für Holzschutz
2001
Fachplaner zum vorbeugender Brandschutz
2004
Sachverständiger (Eipos) zum vorbeugender Brandschutz
2005
Unabhängige/r Berater/in, Großraum Berlin
2005 - 2007
Inhaber IBG – Ingenieurbüro für Brandschutz, Gera
2008
Prüfingenieur für Brandschutz
2016